Debatte um Wahlrecht für Nichtdeutsche nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt

Nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, bei der die AfD 43,8 Prozent erreichte und mit 39 von 83 Sitzen stärkste Kraft wurde, hat der Flüchtlingsrat Berlin erneut eine Ausweitung politischer Beteiligungsrechte für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit thematisiert.

Berichten über einen Beitrag des Flüchtlingsrats zufolge ging es dabei insbesondere um Nichtdeutsche ohne EU-Staatsangehörigkeit, die derzeit bei Landtagswahlen nicht stimmberechtigt sind. Der Flüchtlingsrat setzt sich bereits seit Jahren für weitergehende politische Teilhaberechte von Nichtdeutschen ein.

Zur Einordnung: EU-Bürger dürfen in Deutschland bereits bei Kommunal- und Europawahlen wählen. Bei Landtagswahlen gelten dagegen die jeweiligen landesrechtlichen Voraussetzungen; in Berlin etwa dürfen das Abgeordnetenhaus grundsätzlich nur deutsche Staatsangehörige wählen, während EU-Bürger zusätzlich bei den Bezirksverordnetenversammlungen stimmberechtigt sind.

Ob das Wahlrecht künftig darüber hinaus auf weitere dauerhaft in Deutschland lebende Nichtdeutsche ausgeweitet werden soll, ist damit eine politische und verfassungsrechtliche Debatte! Eine entsprechende Änderung müsste gesetzgeberisch umgesetzt werden.