Pressemitteilung – 005

Osnabrück, 4. Juni 2024

Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Osnabrück: AfD-Infostand-Zwischenfall 2023

Gestern fand vor dem Amtsgericht Osnabrück die Hauptverhandlung in einem Strafverfahren statt, das auf einen Vorfall im September 2023 zurückgeht. Damals ereignete sich auf unserem Infostand der AfD ein Zwischenfall, bei dem ein Störer das gesamte Werbematerial vom Tisch riss und eine junge Frau verletzte. Die Frau erstattete Anzeige wegen Körperverletzung, während der Kreisvorsitzende Anzeige wegen Sachbeschädigung stellte.

Der Gerichtssaal war bis auf den letzten Platz gefüllt. Zwei Personen wurden nicht mehr eingelassen und mussten im Flur Platz nehmen. Vor dem Gebäude wurden weitere Personen, darunter ein AfD-Mitglied, gänzlich am Betreten des Gebäudes gehindert. Drei AfD-Mitglieder waren als Zeugen geladen und wurden unter Polizeischutz zum Saal begleitet. Vier Polizisten blieben bei den AfD-Mitgliedern, um ihre Sicherheit zu gewährleisten. Ein „linker“ Zeuge (Bekannt mit dem Täter und Mitglied der Grünen) fotografierte die Zeugen der AfD und saß provokant in unmittelbarer nähe.

Während der Verhandlung musste die Richterin die Zuschauer zurechtweisen, da diese ständig Bemerkungen von sich gaben. Laut NOZ handelte es sich bei den Störern um Aktivisten der Antifa, “Omas gegen Rechts” und andere.

Der 24-jährige Beschuldigte aus der Nähe von Münster konnte sich nicht erinnern, ob er die Flyer zerrissen oder jemanden berührt habe. Hier greift der „Scholz-Effekt“ wohl um sich!

Die Zeugin, welche auch geschädigt wurde, betonte mehrfach, dass sie dem jungen Mann nicht die Zukunft verbauen wolle. Sie geht davon aus, dass dieser als Mitläufer nur vorgeschickt wurde und sich lieber neue Freunde suchen solle.

Das letzte Wort hatte der Angeklagte, und anstatt sich zu entschuldigen, sagte er nur: “Antifaschismus ist kein Verbrechen.”

Die Körperverletzung wurde beim Urteil nicht berücksichtigt, und die Richterin verhängte eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen à 10 Euro mit dem Kommentar: “Einen Haufen AfD-Flyer wegzuwerfen ist Sachbeschädigung.”

Der Anwalt des Täters hält eine Berufung für möglich.

Kreisvorsitzender Florian Meyer äußerte sich zum Urteil:

“Wir sind weitestgehend mit dem Urteil zufrieden, finden es jedoch bedauerlich, dass die Körperverletzung nicht berücksichtigt wurde. Anstatt der Geldstrafe, hätten wir lieber Sozialstunden gesehen, die der Verurteilte 2025 bei der AfD ableisten könnte, um Plakate zur Bundestagswahl aufzuhängen. Wir hoffen außerdem, an der bevorstehenden Verhandlung wegen Schmierereien am Haarmannsbrunnen teilnehmen zu können.”

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

AfD Kreisverband Osnabrück

-der Kreisvorstand-